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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRB 2014, 203
Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB),
Jahrgang: 2014, Seite: 203
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRB 2014, 203:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.03.2014
- XII ZB 367/12 -
Wohnwert eines Einfamilienhauses erhöht Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
Ist der einem Kind zum Unterhalt Verpflichtete Eigentümer eines Einfamilienhauses, so ist der Wohnwert des Hauses bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Wohnwerts bemisst sich grundsätzlich nach der eingesparten Miete. In bestimmten Fällen muss sich der Unterhaltspflichtige aber das anrechnen lassen, was er durch die Vermietung des Hauses an Einkünfte erzielen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRB 2014, 203 wird teils auch als „FamRB 14, 203“, „FamRB 2014, S. 203“ oder „FamRB 14, S. 203“ zitiert.