Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FGPrax 2004, 104
Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax),
Jahrgang: 2004, Seite: 104
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FGPrax 2004, 104:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom29.12.2003
- 14 Wx 51/03 -
Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig
Ein Wohnungseigentümer darf in seiner Wohnung keine Giftschlangen sowie Pfeilgiftfrösche halten. Die Angst vor den Gefahren solcher Tiere berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer auf Entfernung der Tiere zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FGPrax 2004, 104 wird teils auch als „FGPrax 04, 104“, „FGPrax 2004, S. 104“ oder „FGPrax 04, S. 104“ zitiert.