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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FGPrax 1999, 101
Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax),
Jahrgang: 1999, Seite: 101
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FGPrax 1999, 101:
Kammergericht Berlin, Entscheidung vom24.11.1998
- 1 W 1503/98 -
Familienname der Mutter darf nicht als Vorname ihres Kindes verwendet werden
Ein Kind darf nach deutschem Namensrecht nicht den aktuellen Familiennamen der Mutter als weiteren Vornamen tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob dies in anderen Ländern Brauch ist. Denn eine solche Namensgebung würde zu einer Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen führen. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FGPrax 1999, 101 wird teils auch als „FGPrax 99, 101“, „FGPrax 1999, S. 101“ oder „FGPrax 99, S. 101“ zitiert.