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Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 06.07.2012
- t-60/10 -
Verwendung der eingetragenen Getränke-Gemeinschaftsmarke "Royal Shakespeare" für nichtig erklärt
Wertschätzung der älteren Marke RSC - Royal Shakespeare Company in unlauterer Weise ausgenutzt
Das Gericht der Europäischen Union hat die vom Theaterensemble The Royal Shakespeare Company beantragte Nichtigerklärung für die eingetragene Gemeinschaftsmarke des Getränks "Royal Shakespeare" bejaht. Das Gericht stimmte in seiner Entscheidung mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt überein, das in der Verwendung der Marke ein hohes Risiko der unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der älteren Gemeinschaftsmarke RSC - Royal Shakespeare Company sah.
Das österreichische Unternehmen Jackson International Trading meldete beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) das Wortzeichen "Royal Shakespeare" als
Beschwerdekammer des HABM erklärt angefochtene Marke "Royal Shakespeare" für nichtig
Im Jahr 2006 beantragte das britische Theaterensemble The Royal Shakespeare Company beim HABM die Nichtigerklärung dieser
Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht diese Entscheidung und weist die von Jackson International Trading dagegen erhobene Klage ab.
EuG bejaht Verwechslungsgefahr der beiden bildlich, klanglich und begrifflich sehr ähnlichen Marken
Das Gericht führt erstens aus, dass die Beschwerdekammer des HABM zu Recht die Ähnlichkeit der beiden Marken festgestellt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Gefahr der Herstellung einer gedanklichen Verbindung zwischen den Marken bestehe. Da die angefochtene
Wertschätzung der älteren Gemeinschaftsmarke erstreckt sich auf breite Öffentlichkeit und nicht nur auf begrenzten Teil der Verbraucher
Zweitens hat die Beschwerdekammer des HABM zu Recht festgestellt, dass sich die Wertschätzung der älteren
Wertschätzung auch auf Unionsebene festgestellt
Drittens führt das Gericht aus, dass Jackson International Trading die Feststellung der Beschwerdekammer des HABM, wonach die
Jackson International Trading würde von Attraktivität, Ruf und Ansehen der älteren Marke profitieren
Viertens würde Jackson International Trading durch die Verwendung der angefochtenen
Jackson International Trading kann rechtfertigenden Grund für Nutzung der angefochtenen Marke nicht nachweisen
Fünftens stellt das Gericht fest, dass die Beschwerdekammer des HABM zu Recht davon ausgegangen ist, dass Jackson International Trading das Vorliegen eines rechtfertigenden Grundes für die Nutzung der angefochtenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2012
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
- Verwechslungsgefahr mit VIAGRA – Alkoholisches Getränk darf nicht VIAGUARA heißen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.01.2012
[Aktenzeichen: T-332/10]) - Ausnutzung einer Wertschätzung: EuGH bestätigt Nichtigerklärung der Marken "Botolist" und "Botocyl"
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.05.2012
[Aktenzeichen: C-100/11 P])
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Dokument-Nr. 13768
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