wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 05.06.2015
46043/14 -

EGMR zur Sterbehilfe des Komapatienten Vincent Lambert in Frankreich: Passive Sterbehilfe ist rechtmäßig

Verfahren Lambert u.a. gegen Frankreich

Die künstliche Ernährung eines seit 2008 nach einem Unfall im Koma liegenden Franzosen darf abgebrochen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.

Im Fall geht es um den derzeit 38-jährigen Vincent Lambert (geb. 20.09.1976). Lambert erlitt bei einem Verkehrsunfall am 29.09.2008 schwere Kopfverletzungen und liegt seitdem im Wachkoma. Er wird künstlich ernährt. Der behandelnde Arzt hat vorgeschlagen, die künstliche Ernährung gemäß dem französischen Gesetz "loi Leonetti" einzustellen.

Lamberts Familie ist hinsichtlich der passiven Sterbehilfe uneins

Lamberts Familie ist hinsichtlich der Sterbehilfe gespalten. Die streng katholischen Eltern und zwei Geschwister (Beschwerdeführer) lehnen die passive Sterbehilfe ab. Dagegen befürworten Lamberts Ehefrau und fünf andere Geschwister die passive Sterbehilfe.

Conseil d'État erlaubt passive Sterbehilfe

Am 24.06.2014 befand der Conseil d'État, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, dass die Entscheidung des Arztes, die künstliche Ernährung einzustellen, rechtmäßig sei, und wies die Klage der Beschwerdeführer dagegen ab.

EGMR sieht keinen Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Gegen diese Entscheidung wandten sich die Beschwerdeführer nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte. Sie machten geltend, dass die Einstellung der künstlichen Ernährung Vincent Lamberts unter anderem Artikel 2 (Recht auf Leben) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen würde. Der EGMR folgte dieser Argumentation nicht. Das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte sei kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben.

Mit einer Mehrheit der Stimmen stellte der EMGR fest, dass die Umsetzung des Urteils des französischen Conseil d'État die EMRK nicht verletzen würde. Das Urteil wurde von der Großen Kammer aus 17 Richtern gefällt - zwölf stimmten dafür, fünf hatten eine abweichende Haltung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2015
Quelle: ra-online, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Arztrecht | Grundrechte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21123 Dokument-Nr. 21123

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21123

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung