Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuZW 2008, 124
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW),
Jahrgang: 2008, Seite: 124
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuZW 2008, 124:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom13.12.2007
- C-463/06 -
Verkehrsunfall im EU-Ausland: Klage des Opfers auch im Heimatland möglich
Das Opfer eines Verkehrsunfalls kann vor dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes eine unmittelbare Klage gegen den Versicherer des Unfallverursachers erheben. Das Gemeinschaftsrecht macht dieses Recht allein von den Voraussetzungen abhängig, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ansässig ist und dass das nationale Recht die Möglichkeit einer unmittelbaren Klage kennt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuZW 2008, 124 wird teils auch als „EuZW 08, 124“, „EuZW 2008, S. 124“ oder „EuZW 08, S. 124“ zitiert.