Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuZW 2007, 159
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW),
Jahrgang: 2007, Seite: 159
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuZW 2007, 159:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom26.09.2006
- VI ZR 200/05 -
Gerichtsstand für Direktklagen bei Verkehrsunfällen in der EU?
Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) durch die Verweisung ihres Art. 11 Abs. 2 auf Art. 9 Abs. 1 b) dem Geschädigten eines innerhalb der EU erfolgten Verkehrsunfalles gestattet, die ausländische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners im Wege der Direktklage an seinem eigenen Wohnsitz auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuZW 2007, 159 wird teils auch als „EuZW 07, 159“, „EuZW 2007, S. 159“ oder „EuZW 07, S. 159“ zitiert.