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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.09.2024
- C-611/22 P und C-625/22 P -
Verbot der EU-Kommission zur Übernahme des Krebstest-Herstellers Grail durch das amerikanische Biotech-Unternehmen Illumina ist nichtig
EU-Kommission wollte Killerakquisition verhindern - Wenn große Unternehmen kleine Rivalen schlucken.
Zusammenschluss Illumina-Grail: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts aufgehoben und erklärte die Beschlüsse für nichtig, mit denen die Kommission Anträgen nationaler Wettbewerbsbehörden auf Prüfung des geplanten Zusammenschlusses stattgab. Die Kommission ist nicht berechtigt, die Verweisung von geplanten Zusammenschlüssen ohne europaweite Bedeutung durch nationale Wettbewerbsbehörden an sie anzuregen oder zu akzeptieren, wenn diese nach nationalem Recht nicht für die Prüfung dieser Vorhaben zuständig sind.
Am 21. September 2020 gaben die Grail LLC, eine US-amerikanische Gesellschaft, die Bluttests für die Früherkennung von Krebserkrankungen entwickelt, und die Illumina Inc., eine auf genetische Analysen spezialisierte US-amerikanische Gesellschaft, den geplanten Erwerb der ausschließlichen
Nicht zuständige nationale Behörden können nicht verweisen
Der EuGH hebt das Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts auf und erklärt die streitigen Kommissionsbeschlüsse für nichtig. Er ist der Auffassung, dass das Gericht zu dem fehlerhaften Ergebnis gelangt ist, dass nach einer wörtlichen, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung der Fusionskontrollverordnung die nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Kommission die Prüfung eines Zusammenschlusses beantragen könnten, der nicht nur keine europaweite Bedeutung hat, sondern darüber hinaus ihrer Kontrollzuständigkeit entzogen ist, weil er nicht die anwendbaren nationalen Schwellenwerte erreicht. Der EuGH stellte klar, dass das nicht richtig ist. Wenn die Voraussetzungen für eine Prüfung durch die nationalen Behörden wie hier nicht gegeben seien, dann dürften diese auch eine Prüfung nicht an die Kommission "verweisen".
Insbesondere hat das Gericht zu Unrecht festgestellt, dass diese Verordnung ein „Korrektiv“ vorsehe, das auf eine wirksame
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34337
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