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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 28.02.2013
- C-544/11 -
Steuerliche Ungleichbehandlung von im Inland tätigen und im EU-Ausland tätigen Entwicklungshelfern verstößt gegen EU-Recht
Europäischer Gerichtshof bestätigt arbeitnehmerfreundliche Rechtsauffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz über die Frage zu entscheiden, ob eine Ungleichbehandlung von Entwicklungshelfern, die bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, und Entwicklungshelfern, die bei einem Arbeitgeber mit Sitz im europäischen Ausland beschäftigt sind, gegen das EU-Recht verstößt. Der Gerichtshof hat dies in seinem Urteil bejaht.
Dem Verfahren des Finanzgerichts liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist dänischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Er arbeitet für ein in Dänemark ansässiges Unternehmen, für das er drei Jahre im
FG rügt Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer
Das Finanzgericht sah in dieser
EuGH bejaht Verstoß gegen das EU-Recht
Aufgrund dieses Ersuchens hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass eine nationale Regelung eines Mitgliedstaats, wonach Einkünfte einer in diesem Mitgliedstaat wohnhaften und unbeschränkt steuerpflichtigen Person aus einer nichtselbständigen Tätigkeit von der Einkommensteuer befreit sind, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2013
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 15626
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