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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EWiR 1998, 731
Zeitschrift: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR),
Jahrgang: 1998, Seite: 731
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EWiR 1998, 731:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.1998
- XI ZR 79/97 -
BGH: Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungszinsen besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen
Ist eine Bank gemäß § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe von Nutzungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz verpflichtet, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen. Denn der Nachteil der fehlenden Nutzbarkeit, den der Gläubiger durch die nicht rechtzeitige Zahlung des geschuldeten Geldbetrags erleidet, wird durch den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungszinsen ausgeglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EWiR 1998, 731 wird teils auch als „EWiR 98, 731“, „EWiR 1998, S. 731“ oder „EWiR 98, S. 731“ zitiert.