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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DWW 1996, 282
Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW),
Jahrgang: 1996, Seite: 282
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
DWW 1996, 282:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom02.11.1994
- 24 S 242/94 -
Feuchtigkeit wegen schadhaftem Abflussrohr kann Mietminderung von 25 % rechtfertigen
Treten in einer Mietwohnung aufgrund eines schadhaften Abflussrohrs Feuchtigkeitsschäden auf, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Eine höhere Mietminderung kommt nicht in Betracht, wenn der Vermieter in der Zeit der Schadensbeseitigung eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom21.11.1994
- 127 C 11283/94 H -
Beschimpfungen und tätlicher Angriff des Sohns einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Beschimpft der Sohn einer Mieterin andere Mieter und kommt es zu einem tätlichen Angriff gegenüber einem Mieter, stellt dies eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar. Die damit einhergehende Störung des Hausfriedens rechtfertigt die fristlose Kündigung der Mieterin. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DWW 1996, 282 wird teils auch als „DWW 96, 282“, „DWW 1996, S. 282“ oder „DWW 96, S. 282“ zitiert.