Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DWW 1994, 186
Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW),
Jahrgang: 1994, Seite: 186
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DWW 1994, 186:
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom29.10.1993
- 37 C 267/93 -
Unzumutbarer Gestank wegen Verwahrlosung des Wohnraums rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Geht von einem vermieteten Wohnraum ein unzumutbarer Gestank aus und besteht die Gefahr, dass mitvermietete Möbel beschädigt werden und es zu einem Ungezieferbefall kommt, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DWW 1994, 186 wird teils auch als „DWW 94, 186“, „DWW 1994, S. 186“ oder „DWW 94, S. 186“ zitiert.