Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DWW 1990, 118
Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW),
Jahrgang: 1990, Seite: 118
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DWW 1990, 118:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom15.01.1990
- 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I -
OLG Düsseldorf: Störung der Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern rechtfertigt Verhängung einer Geldbuße
Wer die Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gegen die betroffene Person kann daher eine Geldbuße verhängt werden. Ein Recht darauf, einmal im Monat die Nachtruhe nicht beachten zu dürfen, gibt es nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DWW 1990, 118 wird teils auch als „DWW 90, 118“, „DWW 1990, S. 118“ oder „DWW 90, S. 118“ zitiert.