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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DStR 2012, 1801

Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR),
Jahrgang: 2012, Seite: 1801

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DStR 2012, 1801:

Bundesfinanzhof, Urteil vom20.06.2012
- IX R 67/10 -

Nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar

Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, können grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DStR 2012, 1801 wird teils auch als „DStR 12, 1801“, „DStR 2012, S. 1801“ oder „DStR 12, S. 1801“ zitiert.




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