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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DNotZ 2019, 779

Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2019, Seite: 779

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2019, 779:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.02.2019
- XII ZB 364/18 -

BGH: Verschenkte selbst genutzte Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht muss nicht zum Zwecke des Elternunterhalts vom Geschenkten zurückgefordert werden

Verschenkt ein zum Elternunterhalt Verpflichteter seine selbst genutzte Eigentumswohnung und behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor, so muss er die Immobilie nicht gemäß § 528 Abs. 1 BGB zum Zwecke der Unterhaltsleistung zurückfordern. Denn die Eigentumswohnung ist unterhaltsrechtlich nicht als Vermögen einzusetzen, so dass sich durch die Rückforderung nicht seine Leistungsfähigkeit erhöht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DNotZ 2019, 779 wird teils auch als „DNotZ 19, 779“, „DNotZ 2019, S. 779“ oder „DNotZ 19, S. 779“ zitiert.




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