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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DNotZ 2018, 217

Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 217

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2018, 217:

Bundesgerichtshof, Urteil vom21.07.2017
- V ZR 250/15 -

BGH: Altlastenverdacht aufgrund früherer Nutzung des Grundstücks begründet Sachmangel

Besteht ein Altlastenverdacht aufgrund der früheren Nutzung des Grundstücks, so liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB vor. Weitere Umstände müssen nicht vorliegen. Insbesondere müssen keine Tatsachen vorliegen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DNotZ 2018, 217 wird teils auch als „DNotZ 18, 217“, „DNotZ 2018, S. 217“ oder „DNotZ 18, S. 217“ zitiert.




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