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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2017, 946
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 946
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2017, 946:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.04.2017
- V ZR 52/16 -
BGH: Grundstückseigentümer wird mit vorübergehender Errichtung einer Windkraftanlage nicht Eigentümer der Anlage
Durch die vorübergehende Errichtung einer Windkraftanlage auf einem Grundstück wird der Grundstückseigentümer nicht Eigentümer der Anlage. Die Windkraftanlage ist in diesem Fall ein Scheinbestandteil des Grundstücks im Sinne von § 95 Abs. 1 BGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2017, 946 wird teils auch als „DNotZ 17, 946“, „DNotZ 2017, S. 946“ oder „DNotZ 17, S. 946“ zitiert.