Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2012, 293
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2012, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2012, 293:
Bundesgerichtshof, Urteil vom21.10.2011
- V ZR 57/11 -
Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich an verbrauchsunabhängigen Kosten beteiligen
Der Eigentümer eines Wohnhauses kann die Kosten, die ihm durch die Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen, auf die Bewohner umlegen. Der Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich daher an den verbrauchunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung beteiligen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2012, 293 wird teils auch als „DNotZ 12, 293“, „DNotZ 2012, S. 293“ oder „DNotZ 12, S. 293“ zitiert.