Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2008, 365
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2008, Seite: 365
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2008, 365:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.11.2006
- VIII ZR 3/06 -
BGH: Sechs Monate altes Fohlen ist keine "gebrauchte Sache"
Ein sechs Monate altes Hengstfohlen ist keine "gebrauchte Sache" im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verbrauchsgüterkauf. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im Fall hatte ein Pferdezüchter auf einer Auktion ein sechs Monate altes Fohlen ersteigert, bei dem sich nach über einem Jahr ein angeborener Herzfehler herausstellte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2008, 365 wird teils auch als „DNotZ 08, 365“, „DNotZ 2008, S. 365“ oder „DNotZ 08, S. 365“ zitiert.