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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DNotZ 1992, 239

Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 1992, Seite: 239

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 1992, 239:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.03.1991
- XII ZR 79/90 -

BGH: Bei größerem Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft die Verfügung von über 90 % des Vermögens der Zustimmung des anderen Ehegatten

Bei größeren Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft eine Verfügung über das Vermögen gemäß § 1365 BGB dann der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn weniger als 10 % Restvermögen verbleiben. Ein größeres Vermögen ist vor allem bei einem Aktivvermögen von 500.000 DM (250.000 EUR) anzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DNotZ 1992, 239 wird teils auch als „DNotZ 92, 239“, „DNotZ 1992, S. 239“ oder „DNotZ 92, S. 239“ zitiert.



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