Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 1992, 239
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 1992, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 1992, 239:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.03.1991
- XII ZR 79/90 -
BGH: Bei größerem Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft die Verfügung von über 90 % des Vermögens der Zustimmung des anderen Ehegatten
Bei größeren Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft eine Verfügung über das Vermögen gemäß § 1365 BGB dann der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn weniger als 10 % Restvermögen verbleiben. Ein größeres Vermögen ist vor allem bei einem Aktivvermögen von 500.000 DM (250.000 EUR) anzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle DNotZ 1992, 239 wird teils auch als „DNotZ 92, 239“, „DNotZ 1992, S. 239“ oder „DNotZ 92, S. 239“ zitiert.