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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DB 2017, 2785

Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2017, Seite: 2785

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2017, 2785:

Bundesfinanzhof, Urteil vom26.07.2017
- II R 33/15 -

BFH zum nach Erbfall in Erscheinung getretenen und vom Erblasser verursachten Gebäudeschaden: Keine steuerlicher Abzug von Reparaturkosten als Nach­lass­verbindlich­keiten

Tritt nach dem Erbfall ein Gebäudeschaden in Erscheinung, dessen Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, so sind die Kosten für die Schadensbeseitigung nicht als Nach­lass­verbindlich­keiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. Ein steuerlicher Abzug kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Schadensbeseitigung bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestand. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DB 2017, 2785 wird teils auch als „DB 17, 2785“, „DB 2017, S. 2785“ oder „DB 17, S. 2785“ zitiert.




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