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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DB 2015, 2520

Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2015, Seite: 2520

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2015, 2520:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom26.03.2015
- 2 AZR 517/14 -

BAG: Fehlende Information über Untersuchungshaft rechtfertigt grundsätzlich nur bei schwerem Verstoß gegen Anzeigepflicht fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Kommt ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft und informiert er seinen Arbeitgeber nicht darüber, so kommt nur dann eine fristlose Kündigung in Betracht, wenn durch die unterlassene Mitteilung besonders schwerwiegend die arbeitsvertragliche Informationspflicht verletzt wird. Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich und beharrlich die Mitteilung unterlässt. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DB 2015, 2520 wird teils auch als „DB 15, 2520“, „DB 2015, S. 2520“ oder „DB 15, S. 2520“ zitiert.




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