Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2015, 1215
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2015, Seite: 1215
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2015, 1215:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.02.2015
- II ZB 12/14 -
BGH: Keine Löschung des früheren Vornamens aus Handelsregister nach Geschlechtsumwandlung
Hat sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechtsumwandlung unterzogen, kann er zwar die Berichtigung seines Vornamens im Handelsregister fordern. Unzulässig ist aber eine Löschung des früheren männlichen Vornamens. Soweit darin überhaupt ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des § 5 Abs. 1 des Transsexuellengesetzes (TSG) liegt, ist dieser aufgrund des Schutzes des Rechtsverkehrs hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2015, 1215 wird teils auch als „DB 15, 1215“, „DB 2015, S. 1215“ oder „DB 15, S. 1215“ zitiert.