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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2013, 1419
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2013, Seite: 1419
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2013, 1419:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.11.2012
- 8 AZR 683/11 -
Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters geht nicht auf Erwerber der verwalteten Immobilie über
Ein von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar, sondern ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücksverwaltung betrauten Arbeitnehmer der Hausverwaltungsgesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2013, 1419 wird teils auch als „DB 13, 1419“, „DB 2013, S. 1419“ oder „DB 13, S. 1419“ zitiert.