Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2013, 122
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2013, Seite: 122
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2013, 122:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom26.09.2012
- 10 AZR 370/10 -
BAG zum Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens
Nach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, ob ein grundsätzlich Schaden entstanden ist und wie hoch dieser ist. Die Entscheidung obliegt in erster Linie den Tatsachengerichten und kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüft werden. Für die Schätzung eines Schadens benötigt der Richter greifbare Anhaltspunkte; eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens lässt § 287 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht zu. Eine Schätzung darf nicht vollkommen „in der Luft hängen“. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2013, 122 wird teils auch als „DB 13, 122“, „DB 2013, S. 122“ oder „DB 13, S. 122“ zitiert.