Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2005, 1799
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2005, Seite: 1799
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2005, 1799:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom03.05.2005
- 3 Sa 359/05 -
Hinweis auf laufendes Ermittlungsverfahren gehört nicht ins Arbeitszeugnis
Hat ein Arbeitgeber einem Beschäftigten gekündigt, so darf er im Arbeitszeugnis ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht erwähnen. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2005, 1799 wird teils auch als „DB 05, 1799“, „DB 2005, S. 1799“ oder „DB 05, S. 1799“ zitiert.