Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2005, 1625
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2005, Seite: 1625
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2005, 1625:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2005, 1625 wird teils auch als „DB 05, 1625“, „DB 2005, S. 1625“ oder „DB 05, S. 1625“ zitiert.