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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2005, 1515
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2005, Seite: 1515
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2005, 1515:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.04.2005
- II ZR 103/03 -
Das Geld auf einem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber - auch wenn ein Dritter dieses eingezahlt hat
Wenn jemand ohne ausdrücklichen Vorbehalt Geld auf ein Sparkonto eines anderen einzahlt, hat nur der Kontoinhaber Anspruch auf dieses Geld. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2005, 1515 wird teils auch als „DB 05, 1515“, „DB 2005, S. 1515“ oder „DB 05, S. 1515“ zitiert.