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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2004, 2577
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2004, Seite: 2577
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2004, 2577:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2004
- XI ZR 210/03 -
Gestohlene EC-Karte: Bank muss nicht haften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zum so genannten Anscheinbeweis beim Diebstahl der EC-Karte getroffen. Wenn der Dieb bereits kurz nach seiner Tat die Karte am Geldautomaten benutzt, hat der Karteninhaber seine Geheimnummer wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, folgerte der BGH. In diesem Fall gibt es keinen Schadensersatz von der Bank. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2004, 2577 wird teils auch als „DB 04, 2577“, „DB 2004, S. 2577“ oder „DB 04, S. 2577“ zitiert.