Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2003, 1448
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2003, Seite: 1448
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2003, 1448:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom26.09.2002
- 2 AZR 392/01 -
BAG: Keine schuldhafte Versäumnis der Mitteilungsfrist aufgrund unerwarteter Schwangerschaft
Verpasst eine schwangere Arbeitnehmerin nach erfolgter Kündigung die gemäß § 17 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geltende 2-Wochen-Frist zur Mitteilung der Schwangerschaft an ihren Arbeitgeber, weil die Schwangerschaft für sie unerwartet war und sie darüber zunächst nachdenken musste, so liegt keine schuldhafte Fristversäumnis im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 MuSchG vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2003, 1448 wird teils auch als „DB 03, 1448“, „DB 2003, S. 1448“ oder „DB 03, S. 1448“ zitiert.