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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 1995, 634
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 1995, Seite: 634
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 1995, 634:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 1995, 634 wird teils auch als „DB 95, 634“, „DB 1995, S. 634“ oder „DB 95, S. 634“ zitiert.