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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DB 1985, 643

Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 1985, Seite: 643

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 1985, 643:

Bundesgerichtshof, Urteil vom27.11.1984
- VI ZR 49/83 -

BGH zur Streupflicht: Soweit erforderlich muss wiederholt gestreut werden - Streupflicht kann durch Hausordnung auf Mieter übertragen werden

In seinem Urteil vom 27.11.1984 - Az. VI ZR 49/83 - hat der Bundesgerichtshof den Umfang und die Zuständigkeit bei der Streupflicht präzisiert. Danach müsse gegebenenfalls auch mehrfach hintereinander gestreut werden, wobei allerdings nicht fortlaufend gestreut werden müsse. Der Streupflichtige müsse erst dann wieder streuen, wenn die Witterungs­verhältnisse nicht so außergewöhnlich sind, dass wiederholtes Streuen sinn- oder zwecklos sei. Bei Wohnungseigentum sei die Wohnungseigentümer­gemeinschaft für die Streupflicht verkehrssicherungs­pflichtig, führte der BGH aus. Durch Hausordnung könne die Wohnungseigentümer­gemeinschaft die Streupflicht auf die Eigentümer bzw. Mieter einer bestimmten Etage übertragen. Es bestehe dann aber noch eine Überwachungspflicht für die Eigentümer­gemeinschaft, so der BGH. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DB 1985, 643 wird teils auch als „DB 85, 643“, „DB 1985, S. 643“ oder „DB 85, S. 643“ zitiert.




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