wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2016, 343

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2016, Seite: 343

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2016, 343:

Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom19.04.2016
- AN 10 K 15.00699 -

Straßenbaubehörde darf Anhänger ohne Kennzeichen abschleppen lassen

Ein auf öffentlichem Straßengrund abgestellter Anhänger ohne Kennzeichen ist im rechtlichen Sinn nicht fahrbereit. Daher liegt in diesem Fall eine unerlaubte Sondernutzung vor. Beseitigt der Halter des Anhängers das Fahrzeug auf Aufforderung nicht selbst, ist die Straßenbauhörde berechtigt den Anhänger abschleppen zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten vom Halter des Anhängers ersetzt zu verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle DAR 2016, 343 wird teils auch als „DAR 16, 343“, „DAR 2016, S. 343“ oder „DAR 16, S. 343“ zitiert.