wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2015, 539

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2015, Seite: 539

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2015, 539:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom22.06.2015
- 1 Ss 325/15 -

Verurteilung zu Geldbuße und Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes setzt Angaben zur Art des Rotlichtverstoßes voraus

Bei der Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes muss das Gericht im Urteil Angaben zum Sachverhalt machen. Es reicht dabei nicht aus, lediglich den Wortlaut der Vorschrift wiederzugeben. Bleibt etwa unklar, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, ist das Urteil aufzuheben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle DAR 2015, 539 wird teils auch als „DAR 15, 539“, „DAR 2015, S. 539“ oder „DAR 15, S. 539“ zitiert.




Werbung