wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2015, 531

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2015, Seite: 531

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2015, 531:

Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom27.02.2015
- 32 O 216/14 -

Arglistiges Verschweigen beim Gebrauchtwagenkauf: Vorhandensein einer Marderabwehranlage spricht nicht für Vorliegen eines Marderschadens

Ein Ge­braucht­wagen­händler ist ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, einen Gebrauchtwagen auf das Vorhandensein von Marderschäden hin zu überprüfen. Eine installierte Marderabwehranlage spricht nicht für das Vorhandensein von Marderschäden. Ist ein Marderschaden ordnungsgemäß repariert worden, so besteht auch keine Aufklärungspflicht für den Ge­braucht­wagen­händler. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle DAR 2015, 531 wird teils auch als „DAR 15, 531“, „DAR 2015, S. 531“ oder „DAR 15, S. 531“ zitiert.




Werbung