wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2014, 523

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 523

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 523:

Bundesgerichtshof, Urteil vom28.05.2014
- VIII ZR 94/13 -

Mängel­beseitigungs­kosten von mehr als fünf Prozent des Kaufpreises rechtfertigen Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann. Die Richter entschieden, dass bei einem behebbaren Sachmangel die Erheblichkeits­schwelle in der Regel bereits dann erreicht ist, wenn der Mängel­beseitigungs­aufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet. Von einem geringfügigen Mangel, kann hingegen in der Regel noch gesprochen werden, wenn der Mängel­beseitigungs­aufwand die vorgenannte flexible Schwelle von fünf Prozent des Kaufpreises nicht übersteigt. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle DAR 2014, 523 wird teils auch als „DAR 14, 523“, „DAR 2014, S. 523“ oder „DAR 14, S. 523“ zitiert.




Werbung