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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2014, 460

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 460

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 460:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom15.03.2013
- 9 U 234/12 -

Kein Schaden­ersatz­anspruch aufgrund Stolperns über erkennbare Fahrzeugdeichsel eines auf Volksfest abgestellten Imbisswagens

Wer über eine erkennbare Fahrzeugdeichsel eines auf einem Volksfest abgestellten Imbisswagens aufgrund einer fehlenden Aufmerksamkeit stolpert, dem steht kein Schaden­ersatz­anspruch zu. Zudem besteht keine Fahrzeug­halter­haftung, da ein abgestellter Imbisswagen nicht der Fortbewegung dient und das Stolpern somit in keinem Zusammenhang mit der vom Fahrbetrieb des Anhängers ausgehenden Betriebsgefahr steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DAR 2014, 460 wird teils auch als „DAR 14, 460“, „DAR 2014, S. 460“ oder „DAR 14, S. 460“ zitiert.




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