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Dienstag, 16. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2014, 259

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 259

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 259:

Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2014
- VI ZR 383/12 -

Beschädigung eines Pkw während behördlich angeordneten Abschleppvorgangs: Keine Haftung des Ab­schlepp­unternehmers

Wird ein Fahrzeug während eines behördlich angeordneten Abschleppvorgangs beschädigt, so haftet dafür nicht das Ab­schlepp­unternehmen. Insofern bestehen etwaige Schaden­ersatz­ansprüche nur gegenüber der Behörde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DAR 2014, 259 wird teils auch als „DAR 14, 259“, „DAR 2014, S. 259“ oder „DAR 14, S. 259“ zitiert.




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