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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2014, 145
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 145
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 145:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom19.12.2013
- 3 U 985/13 -
Verkehrssicherungspflichten bei Rosenmontagszug: Veranstalter nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und auch entfernt liegenden Möglichkeiten einer Schädigung von Besuchern verpflichtet
Aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht hat der Veranstalter eines Umzuges dafür Sorge zu tragen, dass Personen und insbesondere minderjährige Zuschauer nicht zu nahe an die Festwagen kommen können - so etwa durch ausreichende Absperrungen oder andere Sicherungsmaßnahmen. Es sind aber nicht für alle denkbaren und auch entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen. Dritte sind vor den Gefahren zu schützen, die von ihnen erfahrungsgemäß nicht rechtzeitig erkannt und vermieden werden können. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz nunmehr entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2014, 145 wird teils auch als „DAR 14, 145“, „DAR 2014, S. 145“ oder „DAR 14, S. 145“ zitiert.