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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2009, 138
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2009, Seite: 138
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2009, 138:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.12.2008
- VIII ZR 159/07 -
BGH zum Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mineralölunternehmen das Vertragsverhältnis mit einem Tankstellenhalter, der als Handelsvertreter Kraftstoff entgegen einer ihm kurz zuvor erteilten Weisung auf Kredit verkauft hat, nicht ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn das Mineralölunternehmen die Kreditgewährung über Jahre geduldet und gefördert hat. Im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters nach Beendigung des Vertrages (§ 89 b HGB) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, dass die für die Berechnung der Ausgleichszahlung maßgebliche Stammkundeneigenschaft bei Tankstellenkunden im Allgemeinen dann zu bejahen ist, wenn diese mindestens vier Mal im Jahr bei der Tankstelle getankt haben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2009, 138 wird teils auch als „DAR 09, 138“, „DAR 2009, S. 138“ oder „DAR 09, S. 138“ zitiert.