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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2013, 739
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2013, Seite: 739
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2013, 739:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom29.05.2013
- 6 U 220/12 -
Internetseite über Bach-Blüten: Keine wettbewerbswidrige Absatzförderung bei bloßer Information der Öffentlichkeit über Bach-Blüten-Lehre
Informiert eine Internetseite leidglich über eine alternative Heilmethode, so stellt dies keine wettbewerbswidrige Absatzförderung dar. Dies gilt selbst dann, wenn ein Link zu einem Unternehmen gesetzt wird, welches Produkte zu der alternativen Heilmethode verkauft. Eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist darin nicht zusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2013, 739 wird teils auch als „CR 13, 739“, „CR 2013, S. 739“ oder „CR 13, S. 739“ zitiert.