Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2005, 338
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2005, Seite: 338
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2005, 338:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.09.2004
- I ZR 93/02 -
Werbende dürfen Passanten nicht grenzenlos belästigen
Werden Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden gezielt angesprochen, ohne dass der Werbezweck eindeutig erkennbar ist, liegt eine unzumutbare Belästigung vor. Eine solche Werbemethode ist wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2005, 338 wird teils auch als „CR 05, 338“, „CR 2005, S. 338“ oder „CR 05, S. 338“ zitiert.