Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2005, 274
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2005, Seite: 274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2005, 274:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.04.2004
- I ZR 227/01 -
Gezieltes Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig
Das gezielte Ansprechen von Passanten auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu Werbezwecken ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Werbende nicht als solcher zu erkennen ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2005, 274 wird teils auch als „CR 05, 274“, „CR 2005, S. 274“ oder „CR 05, S. 274“ zitiert.