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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.07.2013
- 4 StR 66/13 -
BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus
Revision gegen Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, mit der das Gericht den Fahrers eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte.
Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war am 6. Juli 2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und
LG verurteilt Fahrer des Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung zur Freiheitsstrafe
Das Landgericht Hamburg verurteilte den Fahrer des Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 16322
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