wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BerlinerAnwBl 2014, 240

Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 240

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2014, 240:

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom26.03.2014
- 6 K 231/12 -

Anwalt kann nicht Anzug, Hemd, Hose und Schuhe als Business-Kleidung von der Steuer absetzen

Die Business-Kleidung eines Rechtsanwalts ist nicht als typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG anzusehen. Daher sind die Anschaffungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Denn Business-Kleidung kann nicht nur für den Beruf, sondern auch privat genutzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2014, 240 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 14, 240“, „BerlinerAnwBl 2014, S. 240“ oder „BerlinerAnwBl 14, S. 240“ zitiert.




Werbung