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Freitag, 19. April 2024

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Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BerlinerAnwBl 2014, 239

Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 239

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2014, 239:

Landgericht Bonn, Urteil vom10.01.2014
- 15 O 189/13 -

Anwalt muss täglich seinen Spam-Ordner kontrollieren

Stellt ein Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, so muss er täglich kontrollieren, ob nicht versehentlich E-Mails in den Spam-Ordner gelandet sind. Verletzt er seine Kontrollpflicht, so kann dies eine Haftung des Anwalts begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2014, 239 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 14, 239“, „BerlinerAnwBl 2014, S. 239“ oder „BerlinerAnwBl 14, S. 239“ zitiert.




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