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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BerlinerAnwBl 2014, 121
Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 121
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2014, 121:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom18.12.2013
- III ZR 122/13 -
BGH: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Neubeauftragung eines Rechtsanwalts bei Streit über Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde
Besteht zwischen den ursprünglichen Prozessbevollmächtigten des Klägers und dem Prozessbevollmächtigten für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof Streit über die richtige Begründung der Revision bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde und kommt es daher zur Fristversäumnis, so rechtfertigt dies keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO). Zudem kann zur Durchsetzung eigener Rechtsansichten kein Notanwalt (§ 78 b ZPO) bestellt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2014, 121 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 14, 121“, „BerlinerAnwBl 2014, S. 121“ oder „BerlinerAnwBl 14, S. 121“ zitiert.