wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BerlinerAnwBl 2014, 121

Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 121

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2014, 121:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom18.12.2013
- III ZR 122/13 -

BGH: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Neubeauftragung eines Rechtsanwalts bei Streit über Revision bzw. Nicht­zulassungs­beschwerde

Besteht zwischen den ursprünglichen Prozess­bevollmächtigten des Klägers und dem Prozess­bevollmächtigten für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof Streit über die richtige Begründung der Revision bzw. der Nicht­zulassungs­beschwerde und kommt es daher zur Fristversäumnis, so rechtfertigt dies keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO). Zudem kann zur Durchsetzung eigener Rechtsansichten kein Notanwalt (§ 78 b ZPO) bestellt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2014, 121 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 14, 121“, „BerlinerAnwBl 2014, S. 121“ oder „BerlinerAnwBl 14, S. 121“ zitiert.




Werbung