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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013
- L 9 AL 42/10 -
Aufhebungsvertrag und Transfergesellschaft: Keine Sperrzeit bei möglicher rechtmäßiger Kündigung durch Arbeitgeber
Bayerisches Landessozialgericht untersagt Feststellung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen
Das Bayerische Landessozialgerichts hat der Bundesagentur für Arbeit die Feststellung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen untersagt. Gemäß der Entscheidung des Gerichts dürfen Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis jedenfalls dann sperrzeitfrei lösen, wenn alternativ eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung spätestens zum gleichen Beendigungszeitpunkt gedroht hätte.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger nach 37 Jahren Arbeit als Service-Techniker erfahren, dass seine Sparte weitreichenden Rationalisierungsmaßnahmen unterworfen werden sollte. Zur Abfederung waren durch Interessenausgleich u.a. der Transfer in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit sowie Abfindungszahlungen vorgesehen.
Bundesagentur verhängt aufgrund der Aufgabe eines unter Kündigungsschutz stehenden Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit
Der Kläger entschloss sich - trotz tariflicher Unkündbarkeit - für die Abfindung und wechselte für zwei Jahre in die Transfer-Einheit. Als er daran anschließend Arbeitslosengeld beantragte, stellte die Bundesagentur eine
Arbeitgeber hätte spätestens zum Ausscheiden aus Transfer-Einheit rechtmäßig kündigen dürfen
Das Bayerische Landessozialgericht hob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2013
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- Sperrzeit wegen Auflösungsvertrag und selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit zulässig
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.06.2012
[Aktenzeichen: L 7 AL 186/11]) - LSG Baden-Württemberg: Trotz Aufhebungsvertrag besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011
[Aktenzeichen: L 3 AL 712/09]) - Keine Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006
[Aktenzeichen: B 11a AL 47/05 R])
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Dokument-Nr. 16203
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