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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.02.2012
- L 8 SO 9/12 B ER -
Per E-Mail eingelegte Berufung ist formunwirksam
E-Mails und PDF-Dateien genügen gesetzlicher Schriftform nicht
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine bei Gericht per E-Mail eingelegte Berufung mit einer Beschwerdeschrift als PDF-Anhang der Mail nicht der gesetzlichen Schriftform genügt und daher formunwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Sozialgericht einen per
Beschwerdeschrift vom Gericht als formunwirksam verworfen
Das Bayerische Landessozialgericht hat die Beschwerdeschrift als formunwirksam verworfen. Die
Einhaltung von Formvorschriften darf nicht vom Verhalten des Gerichts abhängen
Das Bayerische Landessozialgericht hat betont, dass im Interesse der Rechtssicherheit die Einhaltung von Formvorschriften nicht von dem Verhalten des Gerichts abhängen dürfe (hier: Ausdruck der PDF-Datei).
Mit diesem Urteil ist klargestellt, dass derzeit Klage und Berufung rechtssicher nicht per
Hinweis des Gerichts: Die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs auch an den Bayerischen Sozialgerichten hat mittlerweile die Test-Phase erreicht. Bis diese aber abgeschlossen und der Elektronische Rechtsverkehr vollständig eingerichtet ist, bleibt der rechtssichere Zugang zu den Sozial- und Landessozialgerichten Brief und Fax vorbehalten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- BFH: Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur kann unwirksam sein
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.07.2011
[Aktenzeichen: VII R 30/10]) - BFH zu Anforderungen an elektronisch übermittelte Klagerücknahmen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: V R 40/05]) - An sich unwirksame Rechtsmitteleinlegung per E-Mail wird durch Ausdruck des eingescannten Originals wirksam
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.11.2021
[Aktenzeichen: 3 OWi 32 SsBs 119/21])
Jahrgang: 2012, Seite: 344 IMR 2012, 344
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Dokument-Nr. 13267
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