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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.08.2009
- 9 CS 09.1023 -
Pflanzengranulate der traditionellen chinesischen Medizin sind als Arzneimittel einzustufen
Hinweis auf Heilkräutergranulate erweckt den Eindruck eines Arzneimittels
Pflanzengranulate, die als Arzneidrogen für traditionelle chinesische Medizin importiert werden, sind als Arzneimittel anzusehen. Daher ist für den Import eine Einfuhrerlaubnis erforderlich. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Eine mittelständische Firma im Landkreis Roth in Mittelfranken importiert Pflanzengranulate als Arzneidrogen für die traditionelle chinesische Medizin aus der Volksrepublik
Hersteller sieht sich nur als Rohstofflieferant
Die Firma war hingegen der Auffassung, dass es sich lediglich um Rohstoffe handle, die erst durch die weitere Verarbeitung in der
Produkteinschätzung des Verbraucher ist entscheidend
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass schon die Granulate als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 8441
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